Beitragsordnung

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(§1 Festlegen der Höhe des Mitgliedsbeitrages)
 
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==§1 Festlegen der Höhe des Mitgliedsbeitrages==
 
==§1 Festlegen der Höhe des Mitgliedsbeitrages==
Mitglieder und Fördermitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 10 Euro
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Mitglieder und Fördermitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 20 Euro
 
zu entrichten.
 
zu entrichten.
  

Aktuelle Version vom 2. September 2012, 19:18 Uhr

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] §1 Festlegen der Höhe des Mitgliedsbeitrages

Mitglieder und Fördermitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 20 Euro zu entrichten.

[Bearbeiten] §2 Ermäßigung des Beitrages

Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages ist grundsätzlich möglich, Höhe und Dauer der Ermäßigung liegen im Ermessen des Vorstandes. Bei begründetem Zweifel ist der Antragssteller Sichtnachweispflichtig.

[Bearbeiten] §3 Entrichtung des Beitrages

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten und kann bis zu einem Jahr im Vorraus entrichtet werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden im Falles des Austrittes nicht erstattet.

[Bearbeiten] §4 Zahlungsrückstand

Ein Mitglied, daß mit der Zahlung der fälligen Beiträge für mehr als drei Monate im Rückstand ist, kann durch Vorstandsbeschluß aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluß kann bis zur endgültigen Entscheidung durch Einzahlung aller fälligen Beiträge abgewendet werden.

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