Beitragsordnung
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| − | Mitglieder und Fördermitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag von monatlich | + | Mitglieder und Fördermitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 20 Euro |
zu entrichten. | zu entrichten. | ||
Aktuelle Version vom 2. September 2012, 19:18 Uhr
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] §1 Festlegen der Höhe des Mitgliedsbeitrages
Mitglieder und Fördermitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 20 Euro zu entrichten.
[Bearbeiten] §2 Ermäßigung des Beitrages
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages ist grundsätzlich möglich, Höhe und Dauer der Ermäßigung liegen im Ermessen des Vorstandes. Bei begründetem Zweifel ist der Antragssteller Sichtnachweispflichtig.
[Bearbeiten] §3 Entrichtung des Beitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten und kann bis zu einem Jahr im Vorraus entrichtet werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden im Falles des Austrittes nicht erstattet.
[Bearbeiten] §4 Zahlungsrückstand
Ein Mitglied, daß mit der Zahlung der fälligen Beiträge für mehr als drei Monate im Rückstand ist, kann durch Vorstandsbeschluß aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluß kann bis zur endgültigen Entscheidung durch Einzahlung aller fälligen Beiträge abgewendet werden.